Das Europäische Parlament hat die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung in EU-Recht in erster Lesung gebilligt und damit der Inkraftsetzung des Regelwerkes innerhalb der EU den Weg geebnet...
Dieses zügige Verfahren wurde möglich, weil der EU-Rat und das Parlament vorher Meinungsunterschiede über Inhalte einvernehmlich beigelegt hatten. Zugleich sicherte sich das EP Mitspracherechte bei der weiteren Gesetzgebung zu diesem Thema.
Bis zum 1. April 2008 soll der Rat eine Überprüfung des Verfahrens für Detailregelungen in Fachausschüssen (Komitologie-Verfahren) vornehmen, um dem Parlament grundsätzlich ein Rückholrecht bei Gesetzgebungsakten einzuräumen, die das EP nicht akzeptiert.
Diese Bestimmung war ausdrücklich in der zurzeit auf Eis gelegten EU-Verfassung enthalten.
Die wichtigste Abweichung der EU-Umsetzung von der Basel-II-Vereinbarung besteht darin, dass in der EU für international tätige Bankengruppen die Solo-Überwachung der Institute innerhalb solcher Gruppen die Regel sein soll (Artikel 68 der Richtlinie). Ein erster Schritt für die Stärkung der Heimatstaat-Aufsicht gegenüber den Aufsichtsbehörden in anderen Niederlassungsländern wird allerdings bei der Anerkennung von gruppenweit anzuwendenden internen Ratings und Risikomessverfahren unternommen (Artikel 129). Danach soll die Heimatstaat-Aufsicht in dieser Frage für die ganze Gruppe verbindlich entscheiden können, wenn mit den anderen zuständigen Aufsichtsbehörden binnen sechs Monaten keine Einigung erzielt worden ist.
Möglichkeiten, die konsolidierte Aufsicht auch in der EU als Normalfall zu verankern, ergeben
sich aus einer Revisionsklausel (Artikel 156), derzufolge die EU-Kommission vier Jahre nach Inkraftsetzung der geltenden Regeln Vorschläge vor allem für diesen Themenkreis machen soll.
Eine wichtige Änderung betrifft ferner die Kriterien für die Null-Risikogewichtung. Sie soll nach den jetzt gebilligten Vorstellungen des EP nicht nur bei der Kreditgewährung innerhalb einer Bankengruppe gelten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen Instituten, die einem Einlagensicherungssystem oder einem
Haftungsverbund angehören (Artikel 80). Die privaten Banken begrüßten die Entscheidung des EP. "Damit sollte nach der Zustimmung des Rates einer pünktlichen Anwendung der neuen Eigenkapitalregeln durch die europäische Kreditwirtschaft ab Anfang 2007 nichts mehr im Wege stehen", erklärte Prof. Dr.
Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes deutscher Banken.
"Unsere Institute haben sich dem Zeitplan gemäß sehr gut auf Basel II vorbereitet. Sie haben viel
Geld in verbesserte Risikomanagementsysteme investiert. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktstabilität". Vor diesem Hintergrund sei es irritierend, so Weber, dass aus den USA inzwischen Stimmen zu hören seien, wonach die amerikanische Seite Basel II möglicherweise später einführen wolle. Es dürfe aber keine Zeit verloren werden, das Projekt auch im internationalen Schulterschluss wie geplant voran zu bringen.
Eine Aufweichung des Zeitplans beschädige zudem die Glaubwürdigkeit
der Mitglieder des Baseler Ausschusses, die die Vorgaben für die Institute gemacht hatten.
Unbefriedigend, so Weber, sei die Beschränkung des Komitologieverfahrens auf europäischer Ebene bis April 2008: "Diese Lösung greift zu kurz". Aus Sicht des Bankenverbandes ist das Komitologieverfahren unverzichtbar, damit auch zukünftig flexibel und schnell die Basel-II-Vorschriften angepasst werden könnten.
"Parlament, Rat und Kommission sind jetzt gefordert, in den nächsten zwei Jahren eine grundsätzliche Lösung zur Fortsetzung des Komitologieverfahrens zu entwickeln", forderte Weber.
Ziel von Basel II sei es u.a., gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in Europa und international herzustellen.
Dies werde allerdings erschwert durch die Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die die Richtlinie vorsehe.
"Hier sind die nationalen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden gefordert, für eine wettbewerbsneutrale Umsetzung und einheitliche Anwendung zu sorgen", so Weber weiter.
Mit Blick auf Deutschland seien insbesondere einheitliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers für die Eigenkapitalfreistellung
innerhalb von Haftungsverbünden erforderlich. Insgesamt zeige das "Problem Wahlrechte", dass Europa bei der Harmonisierung seiner Gesetze weiter voran schreiten müsse. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte vor allem den EP-Beschluss, die sog. Mittelstandskomponente
beim fortgeschrittenen internen Ratingansatz von 500 Mio. € auf 1 Mrd. € anzuheben.
Die Mittelstandskomponente ist Teil des gesamten Basel-II-Paketes. "Damit rückt eine praktikable
und sachgerechte Ausnahmeregelung für die deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen in greifbare Nähe, in deren Folge längerfristige Hypotheken-Finanzierungen nicht mit Laufzeitzuschlägen belegt werden", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Eine wesentliche Verschlechterung der Refinanzierungsbedingungen
für die kapitalintensive Wohnungs- und Immobilienwirtschaft könne abgewendet werden,
wenn sich der Ministerrat der EU dieser jetzt vom EU-Parlament beschlossenen Lösung anschließt
und die EU-Mitgliedstaaten das Basel-II-Paket mit der Mittelstandskomponente in nationales Recht umsetzen. GdW-Chef Freitag appellierte an die EU-Ministerrat und den deutschen Gesetzgeber, entsprechend zu verfahren.
Quelle: RATINGaktuell, Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Bank-Verlag Köln.
Homepage: http://www.ratingaktuell-news.de