Nachdem vor ca. zwei Wochen Erleichterungen bei der Vergabe von Krediten bis 1 Mio. EUR beim Baseler Ausschuss beschlossen wurden, werden dieses Mal die Banken bedacht....
Laut eines Artikels der Financial Times Deutschland (FTD) vom 29.07.02 werden auch Banken bei den neuen Eigenkapitalrichtlinien entlastet.
Die Entlastung betrifft die Berechnung der sog. "Operationellen Risiken". Unter diesem Begriff werden Risiken verstanden, die weder durch den Kreditnehmer, noch den Markt bestehen, sondern in dem kreditvergebenden Institut selbst begründet sind. Beispiele sind z.B. Störungen in den Computersystemen einer Bank, menschliches Versagen aber auch die erhöhten Kosten für die Bearbeitung und Kontrolle von vergebenen Krediten, weil der Schuldner zu einem Problemkreis gehört.
Die operationellen Risiken, die neben den Kreditrisiken eine zentrale Stellgröße zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II darstellen, sind seit den 1990er Jahren in den Fokus der Banken geraten. Auslöser waren spektakuläre Fälle wie der Zusammenbruch der Barings Bank[1] . Banken haben deshalb mittlerweile die operationellen Risiken nach dem Kreditrisiko als zweitwichtigste Risikokategorie ausgemacht[2]. Trotzdem hat jüngst eine Befragung der Unternehmensberatung Detecon gezeigt, dass lediglich 14 % der Privatbanken über ein Budget für die Überwachung der operationellen Risiken verfügen.
Diese Zahl wird mit der Unsicherheit von Basel II begründet. Die Richtlinien sehen grundsätzlich drei verschiedene Ansätze vor:
- Basisindikatoransatz
- Standardansatz
- interner Bemessungssatz (IBA)
Daneben wird überlegt auch den sog. "Verlustverteilungsansatz" als Messmethode zuzulassen [3].
Die beschlossenen Erleichterungen betreffen nun den Prozentsatz im Basisindikatoransatz. Dieser wird von 20% auf 15% herabgesenkt. Nach Meinungen von Experten wird dadurch der Standardansatz de facto abgeschafft. Er sieht bei einem höheren Ermittlungsaufwand vor, dass Banken acht Geschäftsbereiche definieren, die dann - je nach Risiko - mit unterschiedlichen Sätzen unterlegt sein sollen. Diese Sätze liegen bei 12, 15 und 18 Prozent.
Da nun zwischen dem einfachen Basisindikatorsatz und dem Standardansatz nur noch marginale Unterschiede bestehen, schwindet für die Banken der Anreiz sich mit der genauen Ermittlung ihrer Risiken zu beschäftigen.
Interessant bleibt noch der interne Ansatz. Hier werden, auf Grund der individuellen Berechnungen jedoch hohe Investitionen nötig. Es wird davon ausgegangen, dass kleinere Geldhäuser diese scheuen werden.
Moody's hat jedoch bereits mitgeteilt, das Rating der Banken in Zukunft verstärkt an den operationellen Risiken zu messen. Damit würden die Banken, die sich aktiv mit den Risiken auseinander setzten, u.U. ein besseres Rating erzielen, was nach Basel II wieder zu einer günstigeren Refinanzierungsmöglichkeit führen würde.
[1]vgl. Kaiser in Hofmann „Auf dem Weg zu Basel II: Konzepte, Modelle, Meinungen“, 2001; S. 140
[2] siehe IWK-Studie „Rating als Herausforderung für Mittelstand und Banken: Basel II und seine Auswirkungen“, 2001; S. 22
[3] vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht „Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung“, 2001; Abs. 548