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 Bundeskabinett beschließt Umsetzung von Basel II

Informationen rund um Basel IIDas Bundeskabinett hat die Umsetzung internationaler Kreditrichtlinien für Banken beschlossen. Bei der Kreditvergabe wird ab dem 1. Januar 2007 die Kreditwürdigkeit des Kunden stärker als bisher berücksichtigt...

Mit dem Gesetzentwurf wird das Kreditwesengesetzes neu gestaltet. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtlinien im Grundsatz "Eins zu Eins" um. Dies war auch im Koalitionsvertrag so vereinbart.

Individuelle Risikobewertung
Bislang müssen Banken und Sparkassen für jeden Unternehmenskredit, den sie vergeben, Eigenkapital vorhalten. Die Höhe dieser Risikovorsorge liegt pauschal bei acht Prozent. Das heißt: Vergibt ein Geldinstitut einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro, muss sie selbst 8.000 Euro Eigenkapital zurücklegen.

An die Stelle dieser starren Regelung tritt im kommenden Jahr eine inviduelle Risikobewertung der Kreditnehmer. Der Vorteil: Ist die Kreditwürdigkeit eines Kunden gut, muss die Bank weniger Eigenkapital zur Risikovorsorge zurücklegen. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls ist geringer als bei einem schlechter bewerteten Kunden.

Die Geldinstitute ermitteln die Kreditwürdigkeit anhand der Geschäftsdaten der Firmen. Aber auch Faktoren wie die Wettbewerbsposition fließen in die Bewertung ein. Außerdem gelten erhöhte Offenlegungspflichten, die für mehr Transparenz sorgen.

Faire Bedingungen für den Mittelstand
Die Bundesregierung hat darauf geachtet, dass die EU-Richtlinien mittelstandsfreundlich umgesetzt werden. So wurde in den internationalen Verhandlungen zu Basel II ein Mittelstandspaket vereinbart.

Gegenüber alten Regelungen darf die Bank bei einer Kreditvergabe von unter einer Million Euro im nächsten Jahr weniger Eigenkapital vorhalten. Denn das Risikogewicht wird 25 Prozent niedriger angesetzt. Davon dürften in Deutschland rund 90 Prozent aller Kreditforderungen an mittel­ständische Unternehmen profitieren.

Auch die Banken erhalten dadurch mehr Spielraum für zusätzliche Kredite.

Bundeswirtschaftsminister Glos begrüßt Verabschiedung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, rechnet mit einem verbesserten Kapitalzugang für deutsche Unternehmen. "Der neue risikoorientierte Ansatz objektiviert die Kreditbeziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern. Er wertet die Kreditwürdigkeitsprüfung auf. Unternehmen haben jetzt eine größere Chance beim Nachweis ihrer Kreditwürdigkeit auch bessere Konditionen zu erhalten."

Die Neuregelungen sehen vor, dass die Banken den Grad der Unterlegung mit Eigenkapital von einer individuellen Risikoeinstufung des Kreditnehmers abhängig machen. Dies wird zu einer höheren Stabilität an den Finanzmärkten beitragen. Der deutsche Mittelstand wird durch die Neuregelungen ebenfalls profitieren. Denn Kredite von weniger als 1 Millionen Euro können von den Banken dem "Retail-Portfolio" zuordnen werden. Wegen der besseren Risikostreuung gelten hier geringere Eigenkapitalanforderungen.

Glos: "Kleine und mittlere Unternehmen haben es oftmals schwerer an Kapital zu kommen als internationale Großkonzerne. Durch die Ausnahmeregelungen können die Banken aber jetzt wieder verstärkt Kredite an den Mittelstand vergeben."

Quelle: Bundesregierung

Download:
Hier können Sie den Gesetzesentwurf downloaden




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